F.A.Qs

Hier finden Sie eine Auswahl der am häufigsten gestellten Frage.

Ihre Frage ist noch nicht beantwortet?
Gerne beraten und informieren wir Sie telefonisch oder persönlich vor Ort.

Ich habe einen Schaden. Was muss ich tun?
  • Rufen Sie uns unverzüglich an unter 08563 9788833 oder nutzen Sie unser Schadensformular und senden uns dieses unverzüglich per E-Mail zu.
  • Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens
  • Holen Sie Weisungen von uns zur Schadenabwendung/-minderung ein, soweit dies die Umstände gestatten
  • Bewahren Sie beschädigte Gegenstände oder dergleichen auf! Keine Entsorgung ohne Absprache mit uns, sofern die Umstände dies gestatten.
  • Befolgen Sie unsere Weisung, soweit dies für Sie zumutbar ist
  • Fertigen Sie Fotos an, welche Sie uns übermitteln können
Ich habe einen Schaden gemeldet. Wie geht es weiter?
  1. Nach Meldung des Schadens erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben.
  2. Je nach Höhe des Schadens wird entweder unser Außendienst oder unser hausinterner Schätzerausschuss den Schaden besichtigen und beurteilen
  3. Im Anschluss erhalten Sie weitere Weisungen. Beispielsweise kann die Einholung von Reparaturangeboten oder Restwertrealisierung erforderlich sein.
  4. Nach Absprache mit uns kann die Ersatzbeschaffung oder Reparatur in Auftrag gegeben werden.
  5. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände oder dergleichen bis zum Abschluss der Schadensabwicklung auf! Keine Entsorgung ohne Absprache mit uns!
  6. Begleichen Sie anfallende Rechnungen nach Erhalt und reichen Sie diese anschließend im Original bei uns ein. Verwenden Sie für eine zügige Abwicklung, folgende Postanschrift: Mobiliarfeuerversicherung a.G. Pfarrkirchen, Marion Bauer, Steinfeld 2a, 84364 Bad Birnbach
  7. Sie erhalten ein Bestätigungsschreiben mit Angabe der zur Auszahlung festgelegten Schadenssumme.
  8. Die Auszahlung der Schadenssumme erfolgt auf die bei uns hinterlegte Bankverbindung (lt. Versicherungsantrag)
Warum zahle ich nicht den vollen Jahresbeitrag, der auf dem Antrag zu lesen ist?

Die tatsächlich zu zahlenden Beiträge richten sich immer nach dem Geschäftsverlauf des Vorjahres. Wenn wir ein schadensarmes Jahr zu verzeichnen hatten, profitieren alle unsere Mitglieder! In der jährlichen Mitgliederversammlung wird die Beitragsreduzierung zur Genehmigung vorgeschlagen und wenn die Mitglieder zustimmen, beim nächsten Beitragseinzug berücksichtigt. Regelmäßig sind lediglich Zweidrittel oder sogar nur die Hälfte des Beitrages zu zahlen. Ausgenommen sind Mitglieder, die im betreffenden Jahr einen Schaden reguliert bekommen haben.

Wie bekomme ich eine Beitragsrückgewähr?

Bei kleinen Schäden empfiehlt es sich immer, zu prüfen, ob die jährliche Beitragsreduzierung (siehe unter 3) höher ausfällt, als der Schaden. Bei Verzicht auf die Reduzierung des Schadens, kommen Sie in den Genuss der Beitragsreduzierung.

Sind E-Bikes auch als Hausrat mitversichert?

E-Bikes können bis maximal 10.000,- EUR für einen Jahresbeitrag von 20,- bis maximal 40,- EUR versichert werden. Diese müssen uns jedoch separat gemeldet werden. Der tatsächlich zu zahlende Jahresbeitrag ist abhängig vom Geschäftsverlauf des Vorjahres.

Ich habe neue Flächen zugepachtet. Was muss ich tun?

Sofern Sie eine Pauschalwertversicherung haben, sind die Flächenangaben für uns relevant. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Bei Versicherung nach Einzelaufstellung ist nichts weiter zu tun.

Ich habe eine neue Arbeitsmaschine gekauft oder getauscht. Was muss ich tun?

Falls Sie eine Pauschalwertversicherung haben, ist keine Meldung an uns erforderlich. Wenn Sie eine Inhaltsversicherung mit Einzelaufstellung haben, muss die neue Maschine mit entsprechendem Wert aufgenommen werden. Nur so ist diese versichert! Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind nur in der Inhaltsversicherung versichert, sofern sie kein schwarzes Kennzeichen haben. Bei einer Straßenzulassung mit schwarzem Kennzeichen ist der Abschluss einer KFZ-Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko) erforderlich und daher nicht in der Inhaltsversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Pauschalwertversicherung und Versicherung nach Einzelaufstellung?

Beide Versicherungsmodelle beziehen sich auf die Inhaltsversicherung. Bei der Einzelaufstellung wird beim Versicherungsantrag mit unserem Außendienstmitarbeiter eine Liste aufgestellt, auf dieser alles zu Versichernde mit einem Wert erfasst wird. So ergibt sich die Gesamtversicherungssumme. Bei der Pauschalwertversicherung ergibt sich die Gesamtversicherungssumme aus der Größe ihres landwirtschaftlichen Betriebes (ha, Vieheinheiten). Es müssen nicht alle Gegenstände einzeln erfasst werden. Dies bietet vor allem Vorteile, wenn regelmäßig Maschinen zugekauft bzw. getauscht werden. Sie müssen diese nicht einzeln melden, um Versicherungsschutz zu genießen.

Warum kann ich zwischen 75 oder 100 Prozent Absicherung in der Hausratversicherung wählen?

Standard-Hausratversicherungen decken im Schadensfall lediglich 75 % des Schadens. Das bedeutet für Sie, dass sie auf einem Teil der Kosten selbst sitzen bleiben. Seit einigen Jahren bieten wir daher auch wahlweise die 100% Absicherung an.